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Den vollständigen Abschlussbericht des Forschungsprojektes finden Sie  HIER

Zur Debatte um die Rückgabepläne der LÜBECKER MUSEEN

Seit den 1970er Jahren gibt es Diskussionen über die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit und die Frage nach dem Umgang mit Kulturgütern aus jener Epoche. Insbesondere im Zuge der Debatte um das Berliner Humboldtforum geraten Museen zunehmend unter Druck, die Herkunft ihrer Bestände zu erforschen und Raubgut an die Herkunftsländer zurückzugeben. Eine solche Aufarbeitung der Kolonialgeschichte hat auch in Lübeck begonnen, wurde hier aber von den Museen initiiert und bis heute vorangetrieben. 

Im Fokus der aktuellen Debatte stehen zum einen 24 Objekte sowie Gebeine von drei Personen aus dem Umfeld des Völkermordes an den Herero in Namibia. Zum anderen geht es um zwei wertvolle Ritualobjekte der Fang aus dem heutigen Äquatorialguinea. Die Unrechtskontexte, aus denen diese Objekte stammen, wurden im Rahmen eines Provenienzforschungsprojektes mit Mitteln des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) zwischen 2019 und 2021 identifiziert. Diese Forschung wurde neben Fachvorträgen und akademischen Publikationen auch durch Berichte im Fernsehen, Tageszeitungen und Zeitschriften begleitet, um eine breite Öffentlichkeit mit dieser Thematik vertraut zu machen und für eine mögliche Rückgabe zu sensibilisieren.

Namibia - Völkermord und Rassismus

Bereits wenige Tagen nach Beginn seiner Tätigkeit als Leiter der Völkerkundesammlung im November 2018 hat Dr. Frühsorge in einem Zeitungsinterview auf den Zusammenhang zwischen den Lübecker Namibia-Sammlungen und dem zwischen 1904 und 1908 von deutschen Truppen verübten Völkermord an den Herero und Nama hingewiesen. Bei der 2019 aufgenommenen historischen Recherche stachen die Objekte des Offiziers Wilhelm Thiel und des Militärarztes Gerald Jorns heraus, die unmittelbar an dem Völkermord beteiligt waren. Während der Einsatzzeit dieser zwei Lübecker Militärs (1904 bis 1906) führte General Lothar von Trotha einen Vernichtungsfeldzug mit dem erklärten Ziel durch, die Bevölkerungsgruppe der Herero vollständig zu eliminieren. Er ließ die gegen die deutsche Kolonialherrschaft aufbegehrenden Herero in die Omaheke-Wüste vertreiben und besetzte die wenigen dort vorhandenen Wasserlöcher. Seine Soldaten erhielten den Befehl, auf alle verdurstenden Männer, Frauen und Kinder, die sich diesen Wasserstellen näherten, zu schießen. Einigen Überlebenden gelang die Durchquerung die Wüste bis in das heutige Botswana, andere wurden in deutsche Konzentrationslager deportiert und mussten oft bis zu ihrem Tod Zwangsarbeit leisten. Doch ihr Missbrauch reichte sogar über den Tod hinaus. So wurden Schädel von im Kampf getöteten oder später hingerichteten Herero für sogenannte „rassenkundliche“ Studien nach Deutschland gesandt. 

Überlebende des Völkermordes in der Wüste
Zwangsarbeiter in Ketten

Der Offizier Wilhelm Thiel - an den bis heute ein Grabmal auf dem Lübecker Ehrenfriedhof erinnert - war ausschließlich während der intensivsten Phase dieses Völkermordes im Einsatz. Gleiches gilt für den Militärdienst von Dr. Jorns, der höchstwahrscheinlich im Zusammenhang mit den Konzentrationslagern stand, da er erhaltenen Unterlagen zufolge auch ein Sammler von Herero-Schädeln war (die im Zweiten Weltkrieg verloren gingen). Exakte schriftliche Nachweise, wo und wie die insgesamt 24 Objekte in den Besitz dieser zwei Personen gelangten, sind nicht erhalten. Wir werden also nie erfahren, ob sie etwa auf einem Schlachtfeld aufgelesen oder aus enteignetem Besitz stammen. Aber ist das erheblich? Festzuhalten bleibt, dass aufgrund der historischen Umstände ein rechtmäßiger Erwerb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. 

Neben diesen unmittelbar aus dem Völkermord stammenden Objekten umfasst die von den LÜBECKER MUSEEN gewünschte Rückgabe auch sterbliche Überreste von drei Personen, die offenkundig aus einem Grabraub stammen. Sie wurden einige Jahre nach dem Völkermord von der Hebamme Elisabeth Kulow gesammelt. Ihre Motivation, solche Schädel dem Lübecker Museum zu schenken, sind ebenfalls in der damaligen Irrlehre der sogenannten „Rassenkunde“ zu suchen. So war zur Zeit von Kulows Einsatz in Namibia der Vordenker der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ Eugen Fischer dort tätig. 

Seit vielen Jahren bemühen sich die Nachfahren in Namibia um die Rückführung solcher Gebeine aus deutschen Archiven. In Anerkennung dieser langen Debatte, der Gefühle der Nachfahren und des unzweifelhaften Unrechtskontextes entstand in den LÜBECKER MUSEEN der Wunsch nach einer schnellen und unbürokratischen Lösung in Form einer freiwilligen Rückgabe dieser Objekte und Gebeine. Durch ein proaktives Handeln sollte der namibischen Institutionen der Aufwand einer formellen Rückgabeforderung erspart und die angestrebte Zusammenarbeit mit den dortigen Museen und Herkunftsgemeinschaften nicht mit vagen Aussichten auf Rückgaben, sondern einem konkreten Angebot begonnen werden.

Äquatorialguinea - Betrug und Amtsanmaßung

Ausgangspunkt der Forschungen zu Zentralafrika war die bereits 2015 erfolgte Veröffentlichung der Tagebücher des Lübecker Forschers Günter Tessmann, der 1907 bis 1909 im Rahmen der Lübecker Pangwe-Expedition wechselnde Forschungsstationen unter Lübecker Flagge errichtete und unter teils problematischen Bedingungen eine wertvolle Sammlung von Objekten der Fang-Kultur aus dem heutigen Kamerun, Äquatorialguinea und Gabun zusammentrug. Ebenfalls 2015 wurde am Zentrum für Kulturwissenschaftliche Forschung Lübeck (ZKFL) ein Stipendium für die Promotion des Historikers Michael Schütte zu einer kritischen Neubewertung des Forschers Tessmann vergeben. Aktuelles Ziel der Völkerkundesammlung ist es, diese Sammlung in Kooperation mit den drei Herkunftsländern der Fang, also Kamerun, Gabun und Äquatorialguinea zukünftig gemeinsam zu erforschen und auszustellen. Das ZKFL unterstützt dieses Vorhaben großzügig und vergab 2019 ein weiteres Promotionsstipendium an Drossilia Dikegue Igouwe aus Gabun, die 2020 erste Gespräche mit Museen und Universitäten sowie 2021 auch mit Fang-Gemeinschaften in den drei Ländern führte.

Wie wir aus den Tagebüchern von Tessman und seinem Assistenten Jobelmann wissen, wechselte ein Teil der ursprünglich 1.200 Objekte umfassenden Sammlung ihren Besitzer durch Raubüberfälle, im Austausch gegen Geiseln sowie durch einen Akt des Betrugs. Im Zweiten Weltkrieg sind jedoch 90% dieser Objekte vernichtet worden. Um mögliches Raubgut innerhalb dieses Restbestands zu identifizieren, wurden 2019 und 2020 alle erhaltenen Dokumente durch den Historiker Schütte durchleuchtet und (soweit heute noch möglich) die Herkunft und die Erwerbsumstände jedes einzelnen Stückes analysiert. Trotz der gravierenden Verdachtsmomente konnten jedoch nur zwei Objekte, eine Hörnermaske und eine große Ahnenfigur, identifiziert werden, die unzweifelhaft aus einem Unrechtskontext stammen. 

So gesteht der Expeditionsleiter Tessmann in seinen handschriftlichen Lebenserinnerungen selbst ein, dass er Probleme hatte, besonders wertvolle religiöse Objekte legal zu erwerben. Also gab er sich bei einem Treffen mit regionalen afrikanischen Würdenträgern als offizieller Vertreter der Kolonialmacht aus, staffierte seine einheimischen Träger mit nachgemachten Polizeiuniformen aus und gab den Anführern der Fang im Austausch gegen die gewünschten heiligen Objekte gefälschte Bestätigungen ihrer Autorität über bestimmte Territorien. Diese Papiere wurden so ernst genommen, dass einer der „Häuptlinge“ sogar einen Krieg gegen seine Nachbarn im Namen des Lübecker Forschers begann. Zur Ausstellung einer solchen Vollmacht hatte Tessmann kein Recht, da er kein Regierungsbeamter war und sich auch nicht im deutschen, sondern im spanischen Kolonialgebiet aufhielt. Bereits im Vorfeld hatte es im benachbarten Kamerun eine Beschwerde an die Hansestadt Lübeck wegen der absehbaren Amtsanmaßung Tessmanns gegeben und von spanischer Seite wurde sogar seine Verhaftung geplant, weshalb er seine Forschung in dem von Frankreich kontrolliertem Gabun fortsetze. 

Kritiker:innen der Rückgabepläne der LÜBECKER MUSEEN betonen, dass es sich also nicht um Raubgut handelt. Unbestreitbar ist diese Transaktion jedoch das Resultat eines systematischen Betruges und einer Amtsanmaßung. Es ist absolut einmalig, dass ein Zeitzeuge des Kolonialismus in seinen eigenen Lebenserinnerungen einen solchen Fall schildert und als fragwürdig anerkennt. Eine so erdrückende Beweislast zu ignorieren, und unsere heutigen ethischen Standards damit niedriger anzusetzen als der Täter selbst, erscheint unvertretbar.

Günter Tessmann in Lübeck, 1912
Tessmann in Begleitung seiner „Polizisten“ im heutigen Äquatorialguinea

Rückgabewunsch

Als nächsten notwendigen Schritt für eine zukünftige gemeinsame Erforschung und Ausstellung der Lübecker Sammlungen in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern streben die LÜBECKER MUSEEN nun eine politische Entscheidung in der Bürgerschaft an, die sie zur Aufnahme von Rückgabeverhandlungen bezüglich der Objekte und sterblichen Überreste aus Namibia sowie der zwei Ritualobjekte aus Äquatorialguinea autorisiert. Die genauen Modalitäten der zukünftigen Nutzung und die Verwahrungsorte dieser Stücke gilt es dann unter Einbeziehung aller diplomatischen Kanäle in Verhandlungen mit den nationalen Regierungen und natürlich auch den Herero- und Fang-Gemeinschaften in Namibia, Äquatorialguinea, Kamerun und Gabun einvernehmlich zu klären. 

Von Seiten der LÜBECKER MUSEEN besteht jedoch der ausdrückliche Wunsch, dass diese Gespräche mit einem konkreten Rückgabeangebot als Zeichen der Anerkennung des historischen Unrechts begonnen werden und dieses Angebot nicht vorab an bestimmte Konditionen geknüpft wird. „Alles andere wäre nur eine Fortsetzung des Kolonialismus mit modernen Mitteln“ so Kultursenatorin Monika Frank, die sich seit ihrem Amtsantritt engagiert für die Rückgabe einsetzt. Und in der Tat ist - nach vielen anderen oft jahrzehntelang vergeblichen Rückgabeforderungen von afrikanischer Seite - nur so der Beginn eines wirklichen Dialogs auf Augenhöhe möglich. 

Dass es dabei um den Verbleib von zwei der wertvollsten Stücke der Völkerkundesammlung gehen wird, darf aber kein Argument gegen eine Rückgabe sein. „Bei der Rückgabe von Objekten aus der Zeit des Nationalsozialismus hat die Frage ihres Wertes niemals eine Entscheidung beeinflusst. Jetzt für Afrika damit anzufangen, wäre höchst fragwürdig“, betont Prof. Dr. Hans Wißkirchen, Leitender Direktor der LÜBECKER MUSEEN. Entgegen anderslautender Behauptungen muss zudem betont werden, dass für alle nun zur Rückgabe vorgeschlagenen Stücke vergleichbare Objekte in der Sammlung verbleiben. Eine Einschränkung des Forschungs- oder Ausstellungsbetriebs wäre durch die Rückgabe keinesfalls gegeben. 

Die Vorentscheidung über die Beschlussvorlage der Lübecker Bürgerschaft zu den Rückgaben ist seit Dezember 2021 im Kulturausschuss vertagt worden. 

Ahnenfigur
so-Hörnermaske